Kirchgemeinde

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Die Kirchgemeinde – die Kirchgemeindeversammlung – der Kirchgemeinderat und die Kirchgemeindeordnung

Oberstes Organ der Kirchgemeinde ist die Kirchgemeindeversammlung. Diese wird zweimal pro Jahr einberufen, insbesondere zur Genehmigung der Jahresrechnung an einem Mittwoch Ende Juni und des Budgets ebenfalls an einem Mittwoch Ende November. Stimm- und wahlberechtigt sind alle Kirchgemeinde-Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr.

Der Kirchgemeinderat versteht sich als ausführendes Organ der Kirchgemeinde. Er ist für die Verwaltung bzw. für die Bereitstellung der personellen, finanziellen Infrastruktur sowie der Infrastruktur der kirchlichen Gebäude zuständig, welche zur Wahrnehmung der Aufgaben der christlichen Gemeinde notwendig sind. Der Kirchgemeinderat ist dem Gemeindegesetz des Kantons Solothurn unterstellt. Er ist berechtigt, Kirchgemeinde-Steuern zu erheben.

Die Kirchgemeindeordnung kann auf Anfrage im Sekretariat der Verwaltung der Kirchgemeinde in Papierform bezogen werden. Selbstverständlich ist es auch möglich, die Unterlagen auf elektronischem Weg übermittelt zu erhalten.